Stationshilfe (m/w/d) Senioreneinrichtung - Duisburg
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Duisburg
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Job-Nr.211925
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vom 18.11.24
Erforderliche Skills
Über uns:
Wir machen das Gute einfach! Die Primus Service GmbH: 1998 als Tochterunternehmen der Malteser-Gruppe gegründet, haben wir uns in den letzten 25 Jahren zu einer festen Größe in der deutschen Catering-Szene entwickelt. Als Pionier nachhaltiger Verpflegungskonzepte setzen wir Maßstäbe im Bereich der verantwortungsvollen Kulinarik.
Als Teil der Malteser-Gruppe ist das Kümmern um Menschen, die Hilfe benötigen, fest in unserer DNA verankert. Ein empathisches Miteinander sowie die optimale Verpflegung der Senioren stehen im Zentrum unserer Dienstleitung in dem Leistungsbereich Care. Primus verpflegt deutschlandweit mehr als 50 Senioren- und Krankenhäuser.
Stationshilfe (m/w/d) Senioreneinrichtung
Im Rahmen Deiner Tätigkeit als Stationshilfe (m/w/d) in einem von uns betreuten Malteserstift Veronika-Haus im Duisburger Stadtteil Rumeln-Kaldenhausen leistest Du einen wichtigen Beitrag zur Vitalität und Gesundheit unserer Gäste. Deine Aufgaben im Überblick:
- Zuvorkommender Gästeservice in der Senioreneinrichtung, ohne Pflegetätigkeit
- Anrichten und Servieren der Gerichte
- Abräumen des Geschirrs nach den jeweiligen Mahlzeiten
- Übernahme von allgemeinen Spül- und Reinigungstätigkeiten
- Einhaltung der gastronomischen Qualitäts- und Hygiene-Vorgaben
Endlich ein Job mit Herz! Als Stationshilfe (m/w/d) für die Stationsversorgung im Malteserstif Veronika-Haus sind eine offene Ausstrahlung und die Bereitschaft zur tatkräftigen Unterstützung Deine wichtigsten Werkzeuge für einen erfolgreichen Arbeitstag. Du passt perfekt zu uns, wenn Du folgende Stärken mitbringst:
- Berufserfahrung von Vorteil, aber kein Muss
- Gute Laune und Spaß an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Verantwortungsvoller Umgang mit Senioren
- Gewissenhafte, verlässliche Persönlichkeit mit Teamgeist
- Gute Umgangsformen im Gästekontakt
- Deutschkenntnisse (mind. B1) erleichtern dir die Kommunikation im Team und mit den Gästen
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, daher ist eine Impfung gegen Masern (Geburtsjahr nach 1970) und eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine Voraussetzung für Deine Tätigkeit bei uns.