Küchenhilfe (m/w/d) Betriebsgastronomie, Mönchengladbach
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Mönchengladbach
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Job-Nr.244058
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vom 06.03.25
Erforderliche Skills
- Küchenordnung erhalten
- Küchenlager pflegen
- Einkäufe verwalten
- Speisen zubereiten
- Lebensmittelhygiene wahren
- Maschinen und Arbeitsmaterial reinigen
Über uns:
Als feste Größe der Deutschen Cateringbranche bringen wir seit 25 Jahren Frische und Genuss auch in die Kantinen unterschiedlichster Unternehmen. Gemeinsam mit Dir möchten wir unseren Gästen in Mönchengladbach getreu dem Motto “Das machen wir besser selbst!” ein hochwertiges und nachhaltiges kulinarisches Angebot machen.
Als Küchenhilfe (m/w/d) fühlst Du Dich in der Großküche pudelwohl und packst tatkräftig mit an. Hier machst Du den Unterschied: Denn ohne Dich geht es nicht einmal halb so gut. Du bist ein wichtiger Teil unserer Küchenmannschaft und Deine Kollegen und Kolleginnen wissen Deine vorausschauende Arbeitsweise zu schätzen. Zu Deinen Aufgaben gehören:
- Zubereitung von kalten Speisen, Salaten und Desserts nach Rezeptur
- Ausgabe der Gerichte mit zuvorkommender Beratung im Gästekontakt
- Gelegentliche Unterstützung bei der Zubereitung warmer Gerichte
- Anrichten der Speisen im Front-Cooking für ein wahres Gästeerlebnis
- Bereitstellung von Speisen und Getränke für den Konferenzservice
- Einhaltung der gastronomischen Qualitäts- und Hygiene-Vorgaben
Das ist Deine Chance! Zeig’ uns, dass Du auch als Quereinsteiger oder Quereinsteigerin für diesen Job gemacht bist. Egal, in welchem Bereich Du vorher tätig warst: Wenn Du folgende Kompetenzen mitbringst, dann schick uns Deine Bewerbung:
- Berufserfahrung in Großküchen von Vorteil, aber kein Muss
- Spaß an der Verarbeitung frischer Produkte
- Gute handwerkliche Fähigkeiten in der Küche
- Verantwortungsvoller Umgang mit Lebensmitteln
- Gewissenhafte, verlässliche Persönlichkeit mit Teamgeist
- Gute Umgangsformen im Gästekontakt
- Deutschkenntnisse (mind. B1) erleichtern Dir die Kommunikation im Team und mit unseren Gästen
Sicherheit und Gesundheit stehen bei uns an erster Stelle, daher ist eine Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis) eine Voraussetzung für Deine Tätigkeit bei uns.