Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Muster-Kündigung

Es gibt viele Gründe für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Zum einen könnte sich die Lage deines Arbeitgebers verändert haben. Gerade in Krisenzeiten kommt es im Gastgewerbe immer häufiger vor, dass die Mitarbeitenden entlassen werden müssen. Zum anderen kannst auch du, der Arbeitnehmer, dich nach einer beruflichen Veränderung sehnen und dich dazu entscheiden ein anderes Arbeitsumfeld zu suchen. Damit der Jobwechsel in jedem Fall auch reibungslos verläuft, haben wir von shjft.de alle Facts zur Kündigung gesammelt: Auf Arbeitnehmer- & Arbeitgeberseite inklusive einer Vorlage für ein Kündigungsschreiben.

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Der Artikel im Überblick

Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitnehmerseite

Wann reiche ich die Kündigung ein? Schriftlich? Online? Wo gebe ich sie ab? Dies sind einige Fragen, die beantwortet werden sollten, wenn es um eine ordnungsgemäße Kündigung geht. Egal, ob in der Gastronomie oder Hotellerie: In jeder Branche gibt es gewisse Fristen, Grundregeln und Dinge zu beachten.

Generell gilt: Kündige immer schriftlich! Dadurch schaffst du für dich eine Beweisgrundlage. Mit einer schriftlichen Kündigung hast du das genaue Kündigungsdatum fixiert. Das kann wichtig sein, sollte in deinem Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist festgelegt sein. Wichtig ist auch, dass du dir eine Kopie samt Original-Unterschrift aushändigen lässt.

Achtung! Grundsätzlich beendet auch eine frist- oder terminwidrige Kündigung das bestehende Arbeitsverhältnis. Hast du jedoch die Frist oder den Termin versäumt und nicht der Arbeitgeber, hat das negative Folgen für dich, z.B. Schadensersatzpflicht, Verlust der Sonderzahlungen etc.

Vorlage für Kündigungsschreiben

Damit dein Kündigungsschreiben korrekt und somit wirksam ist, gibt es einiges zu beachten, z. B. der richtige Zeitpunkt, die Unterschrift und die Art der Übermittlung. Ein einfaches Kündigungsschreiben könnte so aussehen:

Sehr geehrte/r Frau/Herr XYZ,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich.

(Optional: Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.)

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich. Mit freundlichen Grüßen

Du brauchst mehr Informationen zu Rechtsfragen nach einer Kündigung? Dann lies hier mehr über deine Rechte als Arbeitnehmer.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Arbeitgeberseite

Eine Kündigung zu erhalten, ist nie angenehm. Die Angst vor der finanziellen Existenz eine plötzliche Neuorientierung kann dich im ersten Moment zurückwerfen. Auch wenn die Emotionen dann vielleicht hoch kochen, du wütend, verzweifelt oder traurig bist: Die ersten Schritte nach der Kündigung sind die wichtigsten. Wir zeigen dir, wie du richtig auf eine Kündigung reagierest und geben dir Tipps, wie du – trotz Jobverlust – das meiste für dich herausholen kannst

Vorausgesetzt, du hast eine rechtswirksame Kündigung erhalten, dann solltest du jetzt richtig – und das heißt: professionell – reagieren. Folgende Schritte sind dazu erforderlich:

1. Arbeitszeugnis verlangen

Wenn dich dein Arbeitgeber kündigt ist das kein Grund den Kontakt sofort abzubrechen. Hast du eine wirksame Kündigung erhalten, solltest du dich um ein Arbeits- bzw. Zwischenzeugnis bemühen. Beantrage diesen bei deinem Chef oder dem Personaler deines Betriebs. Dein Arbeitszeugnis brauchst du für deine nächsten Bewerbungen.
Verliere also keine Zeit in der Kündigungsfrist und der Bewerbungsphase, die du direkt starten solltest. 

2. Arbeitslosengeld beantragen

Wenn du nicht selbstständig gekündigt hast, sondern von deinem Arbeitgeber gekündigt wurdest, dann kannst du Arbeitslosengeld erhalten. Damit du keine Lücken hast und alles möglichst nahtlos geschieht, solltest du alle Fristen einhalten.

Spätestens drei Tage nach der Kündigung nach deinem Arbeitgeber solltest du dich bei der Agentur für Arbeit als “arbeitssuchend” melden. Das geht ganz einfach telefonisch unter der bundesweiten Nummer:  0800/4 55 55 00 oder online über die Webseite der Arbeitsagentur. Du kannst natürlich auch persönlich zu einem Standort der Arbeitsagentur in deiner Nähe gehen.

Du musst dann nur noch einen Termin vereinbaren und einige Papiere zu dem Termin mitnehmen, um das Arbeitslosengeld zu erhalten. Wer die Arbeitslosigkeit zu spät meldet, riskiert Sperrzeiten.

3. Was tun mit Resturlaub?

Wenn du selbstständig kündigst, kannst du natürlich versuchen deinen Resturlaub so zu legen, dass du früher aus dem Arbeitsvertrag und Job kommst. Das muss aber nicht sein und wenn dein Arbeitgeber dich kündigt, wirst du eventuell noch Resturlaub übrighaben. Auch wenn dir gekündigt wurde, muss der Chef deinem Urlaubsantrag zustimmen.
Falls du deinen Resturlaub nicht mehr nehmen kannst (oder darfst), muss dein Arbeitgeber dir diesen zumindest auszahlen. Melde dich daher auf jeden Fall frühzeitig bei deinem Chef oder Personaler.

4. Ausnahmefälle im Kündigungsschutz

Wer schwanger oder schwerbehindert ist, genießt besonderen Kündigungsschutz. Falls du also schwanger bist und dies deinem Arbeitgeber nicht bekannt ist, solltest du das ihm innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Eine Kündigung während einer Schwangerschaft ist nämlich unwirksam. Jungen Müttern darf sogar bis vier Monate NACH der Entbindung nicht gekündigt werden.

Schwerbehinderte Menschen genießen ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings nur dann, wenn ihre Schwerbehinderung per Antrag anerkannt ist, bevor die Kündigung erfolgte. Dann kann der Arbeitgeber nur noch kündigen, wenn er die vorherige Zustimmung des Integrationsamts bekommt. Weiß der Arbeitgeber nichts von Ihrer Schwerbehinderung, musst du ihn spätestens nach Erhalt der Kündigung und innerhalb von drei Wochen darüber in Kenntnis setzen. Dazu bist du sogar verpflichtet.

Wie du nach einer Kündigung motiviert bleibst

Das Thema Kündigung wird gerne mal verschwiegen. Die Folge: Es ist unangenehm darüber zu sprechen und man schämt sich oder verliert sich. Das kann das Selbstwertgefühl enorm schädigen und genau das ist Gift für jede neue Bewerbung.
Das Wichtigste ist nun neues Selbstbewusstsein zu gewinnen und sofort aktiv auf Jobsuche zu gehen. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du während der Jobsuche motiviert bleibst.

Egal, wie es dazu gekommen ist, shjft.de unterstützt dich dabei neue (Arbeits-) Wege zu gehen! Auf unserer Plattform findest du eine Vielzahl an Stellenangeboten aus der Gastronomie und dem Hotellerie betrieb. Gerade das Gastgewerbe begrüßt gerne Quereinsteiger. 

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